Gemäß den Vorgaben des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) gelten folgenden Voraussetzungen zur (erstmaligen) Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis:
- Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports. Als „regelmäßig“ wird eine schießsportliche Betätigung mit erlaubnispflichtigen Waffen einmal pro Monat oder 18 Mal verteilt über das ganze Jahr gefordert (z. B. Juni bis einschließlich Mai des Folgejahres).
- Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung des DSB oder der Landesverbände (Liste B) zugelassen und erforderlich sein. Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Dies gilt für bis zu drei halbautomatische Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen.
- Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind und der Verband dies bescheinigt. Voraussetzung für die Überschreitung des „Grundkontingents“ ist die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers an Schießsportwettkämpfen.
- Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von insgesamt bis zu zehn Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), die auf die sog. Gelbe WBK eingetragen werden.
Innerhalb von 6 Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.
Die „regelmäßige Ausübung des Schießsports“ bzw. das regelmäßige Training umfasst hier zumindest die Absolvierung von „Halbdisziplinen“, die gemäß den Regeln der Sportordnung durchgeführt werden. Das heißt, dass beispielsweise in der Disziplin „KK-Sportpistole“ (Nr. 2.40) das Training mindestens 30 Schuss umfasst, da die reguläre Disziplin 60 Schuss beträgt. Darüber hinaus sind im Rahmen der regelmäßigen Trainingseinheiten mindestens vier komplette Einheiten nach den Regeln des Verbandes durchzuführen.
Für interessierte Sportschützen, die im Verein erstmals mit erlaubnispflichtigen Waffen trainieren möchten, gelten folgende Voraussetzungen:
- mindestens 12-monatige Vereinszugehörigkeit mit regelmäßig absolvierten Trainingseinheiten mit Luftdruckwaffen
- erfolgreich absolvierter Standaufsichtenlehrgang
- Sachkundenachweis für Sportschützen